Mahnwesen


Säumige Zahler lassen sich in einem dreistufgen Mahnverfahren anmahnen. Die Texte der Mahnungen können beliebig verändert werden. Sie wählen, ob der Kunde eine Mahngebühr bezahlen muss, oder ob es vorerst bei einer freundlichen Zahlungserinnerung bleibt. Neben der schriftlichen Mahnung empfiehtl es sich, säumige Kunden auch telefonisch auf die ausstehenden Rechnungsbeträge anzusprechen.